Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen Stand:
02.01.2026
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch PRA – Pro Reifen- und
Autoservice (nachfolgend „Dienstleister“).
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung automatisch auch für alle zukünftigen
Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen dem Dienstleister und dem
Kunden.
Art und Umfang der Dienstleistung sowie die Vergütung werden in Einzelaufträgen des
Kunden unter Bezugnahme auf diese AGB festgelegt. Diese Individualvereinbarungen gehen
den AGB im Zweifel vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Alle Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. - Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die vom Kunden im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarte
Tätigkeit des Dienstleisters.
(2) Mit Vertragsschluss wird ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne der §§ 611a ff.
BGB begründet.
(3) Sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen trägt der Dienstleister selbst.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, weitere Aufträge für andere Kunden auszuführen.
(5) Sicherheitsrelevante Reparaturen im Sinne der Handwerksordnung sind nicht
Vertragsgegenstand, sofern sie nicht ausdrücklich, rechtlich zulässig und schriftlich
vereinbart wurden. - Zustandekommen des Vertrages
(1)
Der Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden und Annahme durch den Dienstleister
zustande.
(2)
Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist
keine Annahme, erlischt die Bindung automatisch. - Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
(1) Der Vertragsbeginn richtet sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag.
(2) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelauftrag.
(3) Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen
ordentlich gekündigt werden.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Messenger). - Leistungsumfang
(1)
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Der Dienstleister ist in der
Ausführung grundsätzlich frei.
(2)
Ist der Dienstleister an der Leistungserbringung gehindert, informiert er den Kunden
unverzüglich. - Preise und Vergütung
(1) Die Vergütung wird im Einzelauftrag vereinbart.
(2) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung nach Leistungserbringung, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
(3) Besondere Auslagen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(4) Reise- und Unterbringungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
(5) Die Vergütung ist sofort fällig. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Zugang der
Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug.
(6) Bei Zahlungsverzug kann pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 5,00 € berechnet
werden. Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. - Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister erbringt seine Leistungen fachgerecht und informiert den Kunden auf Wunsch
über den Bearbeitungsstand. - Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und
Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2)
Entstehen Mehraufwände durch unzureichende Mitwirkung, können diese gesondert
berechnet werden. - Änderung des Leistungsumfangs
Änderungen bedürfen der Textform und werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung
Vertragsbestandteil. - Haftung
(1) Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(3) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Dienstleister
unbeschränkt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. - Datenschutz und Verschwiegenheit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit. - Nutzungsrechte
Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Dienstleisters, soweit gesetzlich zulässig. - Sonstige Bestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
